Vorsorgedokumente

Alle Vorsorgedokumente sollten so aufbewahrt werden, dass sie sowohl sicher als auch auffindbar verwahrt sind.

Damit bei einem Unfall alle Hilfskräfte über das Vorhandensein der Dokumente informiert sind, ist es empfehlenswert, dass sie eine Notiz bei sich tragen, aus der hervorgeht, dass Verfügungen oder Vollmachten für bestimmte Fälle existieren.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt, wie Sie in bestimmten Fällen behandelt werden wollen. Sie kann sich sowohl auf Untersuchungen, Behandlungen oder auch Operationen in den von Ihnen bestimmten Fällen beziehen.

Die Patientenverfügung bedarf der Schriftform und muss mit einem Erstellungsdatum versehen sein.

Wirkung einer Patientenverfügung

Tritt der in der Patientenverfügung geschilderte medizinische Fall ein und sind Sie in diesem Moment nicht in der Lage, sich einen eigenen Willen zu bilden bzw. zu äußern zum Beispiel, weil Sie zum Beispiel bewusstlos sind, wird Ihre Verfügung wirksam und für das medizinische Personal bindend.

Wer darf eine Patientenverfügung erstellen?

Um eine Patientenverfügung ausstellen zu dürfen, müssen Sie volljährig und einwilligungsfähig sein. Letzteres bedeutet, dass Sie Tragweite, Bedeutung sowie mögliche Folgen Ihrer Verfügung begreifen können müssen.

Gültigkeitsdauer einer Patientenverfügung

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung unbegrenzt gültig. Sie können sie jedoch mündlich außer Kraft setzen (z. B. beim Eintreten der Notwendigkeit einer Behandlung). Zudem ist es empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die in der Verfügung getroffenen Entscheidungen immer noch Ihrem Wunsch entsprechen.

Bei Änderungen nehmen Sie diese entweder mit Datum und Unterschrift versehen in der Verfügung vor oder Sie erstellen eine neue Patientenverfügung. Nach jeder Prüfung kennzeichnen Sie diese mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift.

Inhalt einer Patientenverfügung

Grundsätzlich setzt sich eine Patientenverfügung aus drei Teilen zusammen: einer Beschreibung der Behandlungssituationen, der Entscheidung über die jeweils gewünschten Maßnahmen und der formalen Ergänzung durch Datum und Unterschrift.

Formulierungshilfen und Textbausteine

Verschiedene Unternehmen und öffentliche Einrichtungen haben für Sie Textbausteine bereitgelegt, mit denen Sie Ihre Patientenverfügung zusammenstellen können. Nachfolgend sind einige aufgezählt:

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie handeln soll bzw. darf.

Wirkung einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, wenn die vollmachtgebende Person selbst nicht in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln.

Dieser Fall kann zum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder auch bei einer fortschreitenden Demenz eintreten.

Sie kann für folgende Lebensbereiche genutzt werden:

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitssorge
  • Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen

Wirkungsbeginn einer Vorsorgevollmacht

In der Regel wird die Vollmacht mit Unterzeichnung gültig. Bedingungen wie zum Beispiel, dass die Wirkung erst mit Eintreten einer Unfähigkeit für die bevollmächtigten Zwecke eintritt, sollten lieber mit dem Bevollmächtigten getroffen werden. So wird verhindert, dass dieser den eingetretenen Sachverhalt beweisen muss, um Sie vertreten zu können.

Wer darf eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Eine Vorsorgevollmacht erteilen darf jeder Volljährige, der die Tragweite der gegebenen Vollmacht begreifen kann.

Wen dürfen Sie bevollmächtigen?

Der Bevollmächtige muss geschäftsfähig sein und sollte sich besonders im Gebiet der Gesundheitssorge im Stande fühlen, Entscheidungen für Sie treffen zu können.

Sie haben zudem die Möglichkeit, die einzelnen Lebensbereiche verschiedenen Bevollmächtigten zuzuordnen.

Gültigkeitsdauer einer Vorsorgevollmacht

Empfehlenswert ist es, für die Vorsorgevollmacht eine Gültigkeit über den Tod hinaus festzulegen, andernfalls erlischt sie mit dem Tod.

Inhalt und Form einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich erteilt und handschriftlich unterschrieben werden.

Soll sich Ihre Vorsorgevollmacht auf die Gesundheitssorge und/oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen erstrecken, so sind bestimmte rechtliche Formulierungen notwendig, damit die Vollmacht wirksam sein kann.

Wenn die Vorsorgevollmacht auch Grundstücksgeschäfte einschließen soll, ist eine Beglaubigung erforderlich. Gleiches gilt, wenn Handlungen im Rahmen von Darlehensverträgen inbegriffen sind.

Hinweis

Banken akzeptieren mitunter nur die bei Ihnen hinterlegten Bankvollmachten. Es ist daher ratsam, sich an die jeweiligen kontoführenden Banken zu wenden, dort nachzufragen und ggf. separate Vollmachten zu hinterlegen.

Widerruf und Änderungen sind jederzeit möglich

Die Vorsorgevollmacht lässt sich jederzeit anpassen oder widerrufen. Erfolgt eine Änderung, kann dies über das Originaldokument erfolgen. In jedem Fall sind Kopien früherer Versionen Ihrer Vorsorgevollmacht zu vernichten. Dies gilt sowohl für ausgehändigte Exemplare als auch für Kopien bei Ihnen zu Hause oder beim Notar.

Formulierungshilfen und Textbausteine für eine Vorsorgevollmacht

Auf den nachfolgenden Webseiten finden Sie Textbausteine oder Beispielvollmachten mit rechtlich sicheren Formulierungen:

Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht

Kommt es zum Eintreten des Vollmachtfalls, muss der Bevollmächtige Zugriff auf das Originaldokument haben, da er dieses zur Vollmachtsausführung bei den entsprechenden Stellen vorlegen muss.

Daher muss die Vorsorgevollmacht sicher sowie leicht zugänglich verwahrt werden. Es bieten sich an:

  • das Zuhause des Bevollmächtigten
  • das Zuhause des Vollmachtgebers (an einer mit dem Bevollmächtigten abgestimmten Stelle)
  • bei einer anderen Vertrauensperson
  • beim Notar (wobei dies der einfachen sowie schnellen Zugänglichkeit widerspricht)

Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung regeln Sie, wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten für Sie übernehmen soll, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit geistig nicht mehr in der Lage dazu sind. Die Betreuungsverfügung ist für das Betreuungsgericht Grundlage zur Betreuungsanordnung. In der Regel hat das Gericht dabei dem Wunsch aus der Betreuungsverfügung zu entsprechen. Bitte bedenken Sie: Sollten Sie eine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, schließt diese in der Regel eine gesetzliche Betreuung aus.

Die Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht

  Vorsorgevollmacht  Betreuungsverfügung 
Wirkung  Vertretung wird bestimmt  Wunschvertretung wird genannt 
Kontrolle des Vertretungsberechtigten durch das Betreuungsgericht (soll Missbrauch vorbeugen)  nein  ja 
Wirksamkeit beginnt  entweder sofort nach der Unterzeichnung oder mit dem Eintreten eines schriftlich in der Vollmacht oder mündlich vereinbarten Falls  mit Beschluss des Betreuungsgerichtes 
Kosten während der Vertretung  keine  Verwaltungskosten 

Wer darf eine Betreuungsverfügung erteilen?

Da es sich bei der Betreuungsverfügung um einen Wunsch statt einer rechtlichen Erklärung handelt, ist jeder berechtigt, eine Betreuungsverfügung zu erteilen. Auch dann, wenn derjenige geschäftsunfähig ist.

Form sowie Inhalt der Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung bedarf der Schriftform.

Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Geburtsdatum und möglichst Adresse des Betreuungsgebenden (Person, für welche die Betreuung gelten soll/Person, welche betreut werden soll)
  • Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Telefonnummer des Wunschbetreuers
  • Name, Geburtsdatum sowie Adresse und Telefonnummer eines eventuellen Ersatzbetreuers
  • Name, Geburtsdatum sowie Adresse von Personen, die Sie als Betreuer ablehnen
  • Wünsche/Anweisungen dazu, wie Aufgaben erfüllt werden sollen
  • Datum sowie Ort der Erstellung der Verfügung
  • Unterschriften aller genannten Personen – Verfügender, Wunschbetreuer und evtl. Ersatzbetreuer

Um den Willen des Verfügenden zu bekräftigen, ist eine Beglaubigung durch das Betreuungsgericht ratsam.

Änderungen sowie Widerruf

Änderungen oder Widerruf der Betreuungsverfügung sind jederzeit möglich. Änderungen sollten mit Datum der Änderung und Ihrer Unterschrift versehen werden.

Aufbewahrung der Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung muss für den genannten Wunschbetreuer leicht zugänglich verwahrt werden. Das gelingt entweder, indem Sie die Verfügung nach der Ausstellung an ihn aushändigen oder ihm zeigen, wo sie bei Ihnen zu Hause abgelegt ist.

In Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Niedersachsen, Hessen und Bremen können Sie die Betreuungsverfügung auch beim Amtsgericht hinterlegen.

Übersicht über digitale Konten

Halten Sie ihre Zugangsdaten zu allen Internetportalen, Social-Media-Accounts sowie E-Mail-Accounts in einer Übersicht fest. Mit dieser Übersicht erleichtern Sie es Ihren Erben, Sie auch in der Onlinewelt zu verabschieden.

Immer erreichbar unter der Nummer
0800 02 27 244