Unsere Leistungen für Sie
Wir sind während des gesamten Prozesses bei Ihnen und können Sie durch unser umfangreiches Leistungsangebot gut entlasten.
Wir übernehmen den Bereich vor und während der Bestattung und bieten zusätzliche Leistungen an.
Wir helfen Ihnen auf dem gesamten Weg
Vor der Bestattung
- Erstversorgung im Trauerhaus
- Ankleidung und Einbettung des Verstorbenen
- Bereitstellung von Sarg und Urne
- Überführung im In- und Ausland
- Organisation der von Ihnen gewünschten Bestattungsart mit allen nötigen Überführungen und Beschaffung der erfoderlichen Genehmigungen
- Abholung des Leichenschauscheines beim Arzt oder der Klinikverwaltung
- Meldung des Sterbefalls beim Standesamt
- Beschaffung der Sterbeurkunden
- Hilfestellung bei der Beschaffung von Personenstandsdokumenten
Die Bestattung
- Terminierung mit Friedhofsverwaltung,
Kirchen oder weltlichen Trauerrednern - Organisation einer würdevollen musikalischen Untermalung der Trauerfeier und des Begräbnisses
- Aufgabe von Traueranzeigen in den Tageszeitungen
- Druck von Trauerkarten und Sterbebildern
- Versand von Telegrammen und Drucksachen
- Bestellung von Sarg- und Urnendekoration, Kränzen und Blumendekoration für die Trauerhalle auf Wunsch
- Lieferung und Beschriftung von Vortragskreuzen
- Transport der Dekoration zur Grabstelle
- Auslegung von Kondolenzbüchern
Zusätzliche Leistungen
Wir machen für Sie auf Wunsch Ihre Ansprüche bei Krankenkassen, Gewerkschaften und anderen Institutionen und Organisationen, sowie bei Sterbegeldkassen geltend.
Zur Vereinfachung des Ablaufes treten wir bei Ämtern und Verwaltungen in Bezug auf Gebühren für Sie in Vorkasse.
Auf Wunsch regeln wir für Sie die Abmeldung bei Vereinen und Verbänden sowie bei Ämtern (z.B. KFZ-Zulassungsstelle).
Vorbereitungen treffen bedeutet Sicherheit
Vorsorge
Den meisten Menschen ist es unangenehm an den Tod zu denken – wir hoffen alle, dass der Tod noch in weiter Ferne ist.
Dennoch hat die Bestattungsvorsorge in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Mittlerweile ist es kein Tabu mehr, sich mit dem Sterben, dem eigenen oder dem eines Verwandten, zu befassen, sei es um eigenen Wünschen gerecht zu werden oder um andere von den zu treffenden Entscheidungen im Todesfall zu entbinden.
Wir bieten Ihnen an, selbst darüber zu entscheiden, wie der letzte Weg gestaltet werden soll:
Feierlich, schlicht, aufwändig, traditionell, ungewöhnlich. Im Familienkreis oder auch mit Freunden und Bekannten.
Wir stehen Ihnen jederzeit zu einem absolut vertraulichen Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Geschäftsräumen zur Verfügung.
Gemeinsam finden wir Wege. Abschied ohne finanzielle Sorgen.
Finanzierung
Jeder Abschied ist ein belastendes Ereignis. Neben dem emotionalen Druck der Situation kommt es häufig zu materiellen Sorgen. Mit unserem Partner ABC Finanz bieten wir Ihnen umfangreiche Möglichkeiten der Ratenzahlung.
Wir wollen, dass Sie einen geliebten Menschen in Erinnerung behalten und nicht die unvermeidlichen Ausgaben. Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie.
Rente
Für Witwen und Waisen aus der Arbeiter und Angestelltenversicherung gilt:
Der Antrag sollte umgehend an den Rentensachbearbeiter der Stadt- bzw. der Gemeindeverwaltung gerichtet werden.
Wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat sind einzureichen:
- eine Sterbeurkunde (gebührenfrei)
- eine Heiratsurkunde, die nach dem Todestag neu ausgestellt wird (gebührenfrei). War die Eheschließung außerhalb der BRD genügt eine alte Heiratsurkunde.
- Geburtsurkunden der Kinder, wenn Waisenrente beantragt wird
- Die laufende Versicherungskarte, alle Aufrechnungsbescheinigungen,
Nachweise über Arbeitslosigkeit, Krankheitszeiten, Militärdienst und Kriegsgefangenschaft
Wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat, sind einzureichen:
Die gleichen Unterlagen wie oben genannt, anstelle der aufgeführten Versicherungsunterlagen allerdings Rentenbescheide des Verstorbenen, auch aus Kriegsversehrten- oder Unfallrente, gegebenenfalls auch Rentenbescheide der Witwen und Waisen.
Desweiteren ist es möglich, Vorschussauszahlung für die Witwe / den Witwer zu beantragen (Sterbevierteljahr)
Diese können innerhalb eines Monats nach dem Tod, bei der Rentenstelle in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragt werden. Das „Sterbevierteljahr“ bedeutet eine Rentenzahlung in voller Höhe der letzten drei Monate und wird bei der Rentenrechnungsstelle in Augsburg beantragt. Der Rentenantrag selbst wird beim Rentenversicherungsträger eingereicht. Hierfür müssen eine Sterbeurkunde (gebührenfrei)und der Personalausweis eingereicht werden. Die Rente wird dann in bisheriger Höhe für ein Vierteljahr im Voraus bezahlt, wobei der eigentliche Rentenantrag zusätzlich ebenfalls gestellt werden muss.
Auf Wunsch unterstützen wir sie bei sämtlichen formellen Angelegenheiten.